Formulare
Im Falle eines Todes sind folgende Unterlagen zur reibungslosen Abwicklung unbedingt erforderlich:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein (bei Ledigen)
- Geburtsurkunde (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen. (Bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (Bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.
- Rentenversicherungsnummer
- Lebensversicherung (Police u. Versicherungsschein)
- Versichertenkarte (Krankenkasse)
- Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl)
- ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- ggf. Versicherungsunterlagen
Hinterbliebenenrente
Zur Beantragung von Hinterbliebenenrente wenden Sie sich bitte innerhalb der nächsten 3 Wochen nach dem Sterbefall an das Versicherungsamt der zuständigen Stadtverwaltung, damit Sie auch pünktlich nach Ablauf der Dreimonatsfrist Ihre Rente erhalten.
Zur Beantragung der Hinterbliebenenrente benötigen Sie:
- Einen gültigen Personalausweis
- Das Stammbuch oder die Heiratsurkunde
- Eine Sterbeurkunde
- Die Rentenunterlagen des Verstorbenen und eigene Rentenunterlagen
- Ihre Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl)